(1) Die Bildungsspender | WeCanHelp gGmbH - im Folgenden: gutopia - betreibt die Webseiten www.Bildungsspender.de, www.WeCanHelp.de und gutopia.de - im Folgenden zusammenfassend: gutopia.de. Hierbei handelt es sich um ein internetbasiertes System zur Beschaffung von Mitteln für den gemeinnützigen Sektor.
(2) Mit der Anmeldung bei gutopia.de oder bei einer sonstigen Nutzung dieser Website werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) akzeptiert.
(3) Die Mittelbeschaffung erfolgt über zwei Säulen, den sog. Charity-Kauf (§ 3) und die Direktspende (§ 4).
(4) gutopia verpflichtet sich freiwillig, dass die Verwaltungskosten bis zu 20 % der überwiesenen Spenden nicht überschreiten (Selbstverpflichtung). Sollten bei gutopia insgesamt mehr Mittel als zur Kostendeckung erforderlich, höchstens jedoch 20 % des Gesamtspendenaufkommens (z.B. durch Zusatzrückvergütungen der Partner-Shops, die keiner bestimmten Einrichtung zugeordnet werden können), verbleiben, werden diese dem allgemeinen Fördertopf zugeführt.
(5) Der allgemeine Fördertopf wird verwendet, um den gemeinnützigen Sektor zu stärken. Im Rahmen des allgemeinen und von gutopia zu konkretisierenden Förderauftrags werden Mittel, die "adressatenfrei" zur Verfügung stehen, als Zuwendungen zur Stärkung der zeitnah zu verwendenden Mittel einer Körperschaft oder zur Erhöhung des Vermögensstocks von Stiftungen (Zustiftungen) eingesetzt. gutopia steht dabei gegenüber den Kunden und den geförderten Einrichtungen in der Verantwortung, den Charakter der Zuwendungen festzulegen, etwa die ausdrückliche Erklärung nach § 62 Abs. 3 Nr. 2 AO abzugeben, dass die Zuwendungen zur Ausstattung der Körperschaft mit Vermögen oder zur Erhöhung des Vermögens bestimmt sind. So können in diesem Rahmen Mittel für Matching-Funds, für Fundraising-Contests oder für das Grundstockvermögen von Stiftungen verwendet werden, die die Bildungslandschaft nachhaltig zu stärken versprechen. Dieser Mitteleinsatz dient der strategischen Zielsetzung, die gemeinnützige Infrastruktur im Bildungsbereich auszubauen, Menschen für bürgerschaftliches Engagement zu gewinnen und die Wahrnehmung von gutopia in der Öffentlichkeit zu stärken.
(1) Für die Rechts- und Vertragsbeziehungen zwischen gutopia und den Einkäufern, Ansprechpartnern von Einrichtungen, Shop-Betreibern, Dienstleistern und anderen Firmenkooperationspartnern, Spendenempfängern bzw. sonstigen Nutzern - im Folgenden: Nutzer - gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die Geltung abweichender AGB von Nutzern wird hiermit ausgeschlossen, einer Einbeziehung ausdrücklich widersprochen.
(2) Die AGB können von gutopia ohne eine Nennung von Gründen jederzeit geändert werden. Die gutopia bekannten Nutzer werden über die geänderten Bedingungen unter Einhaltung der Textform durch E-Mail zwei Wochen vor Inkrafttreten informiert. Die Frist wird durch die Absendung der E-Mail durch gutopia in Lauf gesetzt. Im Rahmen dieser Information weist gutopia die Nutzer auf die Bedeutung der Zweiwochenfrist gesondert hin. Widerspricht der Nutzer innerhalb der zwei Wochen nach Empfang der Information den Änderungen nicht, gelten die neuen Bedingungen als angenommen; widerspricht der Nutzer, endet das Nutzungsverhältnis.
Der Nutzungsvertrag ist geschlossen, sobald sich der Nutzer erfolgreich bei gutopia angemeldet hat. Der Vertrag ist zeitlich nicht befristet. Der Nutzungsvertrag kann von gutopia und dem Nutzer jederzeit ohne Berücksichtigung einer Frist beendet werden.
(1) Zur Ermöglichung eines Charity-Kaufs vermittelt gutopia den Kontakt zwischen einem Unternehmen als Kooperationspartner - im Folgenden: Firmenkooperationspartner -, das bereit ist, für die Vermittlung von Einkäufen oder Inanspruchnahme von Dienstleistungen eine Rückvergütung zu zahlen, und dem Kunden des Firmenkooperationspartners - im Folgenden: Einkäufer.
(2) Von der erhaltenen Rückvergütung erhält gutopia bis zu 20 % zur Deckung eigener Kosten. Die Verwendung der restlichen Anteils (mindestens 80 %) erfolgt auf Vorschlag des Einkäufers. gutopia ist bemüht, jedoch nicht verpflichtet, dem Vorschlag des Einkäufers nachzukommen. In jedem Fall verpflichtet sich gutopia, die über die Kostendeckung hinausgehende Summe einer gemeinnützigen Organisation bzw. einem gemeinnützigen Zweck zukommen zu lassen. Der Einkäufer wählt für seinen Zuwendungswunsch bereits vor der Weiterleitung zu einem Firmenkooperationspartner eine steuerbegünstigte Einrichtung (Schule, Kita, Förderverein etc.) aus, die auf gutopia.de gelistet ist - im Folgenden: Spendenempfänger. Alternativ kann sich der Einkäufer entscheiden, den allgemeinen Fördertopf zu unterstützen, über dessen Verwendung gutopia nach seinen strategischen Zielsetzungen entscheidet. Weder Firmenkooperationspartner noch Einkäufer können eine Zuwendungsbestätigung erhalten. Für den Fall, dass der ausgewählte Firmenkooperationspartner die Rückvergütung nicht auszahlt, sind weder der Einkäufer noch der Spendenempfänger berechtigt, eine Auszahlung der Mittel in entsprechender Höhe zu verlangen.
(3) Die veröffentlichten Angaben zur Höhe der Vergütung stellen lediglich eine Orientierung dar und werden nicht garantiert. Bei prozentualen Angaben ist die Berechnungsgrundlage der Warenkorbwert ohne Umsatzsteuer und Versandkosten, da die Umsatzsteuer von gutopia an das Finanzamt abgeführt werden muss. gutopia geht davon aus, dass die Zahlung des Betrages als Spende, der nach Abführung der Umsatzsteuer und Einbehalt des eigenen Anteils (siehe § 3 Abs. 2) an die Einrichtungen verbleibt, für gutopia steuerneutral ist. Falls das Finanzamt doch Ertragssteuern verlangen sollte, wird gutopia zukünftig die Spendenhöhe verändern müssen.
(1) gutopia ist eine steuerlich anerkannte Förderkörperschaft. gutopia nimmt auch Direktspenden über elektronische Medien entgegen. Für die Spender bedeuten die Direktspenden Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke, die gem. § 10b Abs. 1 S. 1 EStG mit den dort jeweils geregelten Höchstbeträgen als Sonderausgaben abzugsfähig sind. Dazu bietet gutopia einen Online-Spendendienst an und stellt ein Online-Direktspendenformular - im Folgenden: Spendenformular - zur Verfügung. Dieses Formular kann von Spendern genutzt werden, um Zuwendungen an eine auf gutopia.de gelistete Einrichtung vorzusehen.
(2) Geldzuwendungen an Einrichtungen, deren Träger im Sinne des deutschen Steuerrechts als gemeinnützig anerkannt sind, werden zunächst von gutopia als Empfänger der Zuwendung vereinnahmt. Mit der Auswahl einer Einrichtung teilt der Unterstützer seinen Wunsch mit, wie seine Spende eingesetzt werden soll. gutopia wird in der Regel diesem Wunsch folgen und die Gelder an die gewählte Einrichtung spenden, soweit diese einen gültigen Gemeinnützigkeitsnachweis bei gutopia eingereicht hat, ist hierzu aber nicht verpflichtet. Die Spende wird um eine eventuell anfallende Gebühr der Zahlungsdienstleister gemindert. Derzeit werden die Zahlungsmittel Lastschrift, Sofortüberweisung, PayPal, Kreditkarte und Charity-SMS angeboten.
(3) Ab einem Zuwendungsbetrag in Höhe von 200 Euro erhält der Spender automatisch eine Zuwendungsbestätigung. Auf Wunsch werden Spendern von gutopia auch unter einer Spendenhöhe von 200 Euro Zuwendungsbestätigungen ausgestellt.
(4) Der Spender versichert, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und geschäftsfähig zu sein.
(5) Bei einer Spende, die über das SEPA Lastschrifteinzugsverfahren (Einmal- bzw. Folge- Lastschrift) abgewickelt wird, informiert gutopia den Spender fristgerecht über den beabsichtigten Lastschrifteinzug in Textform, regelmäßig per E-Mail, mit Angabe des fälligen Einzugsbetrages und des Fälligkeitsdatums (sog. Pre-Notification). Spenden werden nach dem auf die Online-Absendung der Spende folgenden Geschäftstag innerhalb einer Woche eingezogen. Die Pre-Notification erfolgt unmittelbar nach Auslösung der Spende, spätestens jedoch einen Tag vor dem Fälligkeitstag. Bei wiederkehrenden Lastschriften (Folgelastschriften) reicht eine einmalige Information des Spenders vor dem ersten Lastschrifteinzug unter Angabe der zukünftigen Fälligkeitstermine und der vereinbarten Einzugsbeträge aus. Ändern sich die Höhe der einzelnen Beiträge oder die Fälligkeitstermine, so wird eine erneute Pre-Notification mit Angaben der geänderten Daten versandt.
(6) Bei allen anderen Zahlungsarten wie Sofortüberweisung, Kreditkarten, PayPal usw. leitet gutopia den Spender zu dem jeweiligen Zahlungsdienstleister weiter. Dort hinterlegte Daten sind für gutopia nicht einsehbar. Es gelten die jeweiligen AGB, Nutzungsbedingungen und Datenschutzbedingungen des Zahlungsdienstleisters.
(7) Daten des Spenders wie Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Zahlungsart, Datum und Höhe der Spende und bei Spenden per SEPA-Lastschrift SEPA-Mandat und IBAN werden dauerhaft bei gutopia gespeichert. Um Betrugsfällen vorzubeugen, wird darüber hinaus die IP-Adresse des Spenders gespeichert.
(8) Der Spender spendet nicht direkt an die im Spendenformular angegebene Einrichtung. Dem Wunsch des Spenders wird in der Regel mit einer zeitlichen Verzögerung entsprochen, da gesetzliche Widerrufsfristen der verschiedenen Zahlungsarten abgewartet werden müssen und turnusgemäße Überweisungen stattfinden. Der Wunsch des Spenders kann nicht berücksichtigt werden, wenn die begünstigte Einrichtung länger als zwei Jahre keinen gültigen Nachweis über die Steuerbegünstigung erbringen kann (siehe § 7 Abs. 2).
(9) Der Spendenempfänger trägt das Risiko einer Rückbuchung der empfangenen Spende bei bestimmten Zahlungsarten (SEPA-Lastschriften oder Kreditkarte). Rückbuchungen, die nach bereits erfolgter Auszahlung an den Spendenempfänger erfolgen, werden diesem zuzüglich der jeweils geltenden von der Bank berechneten Rückbuchungsgebühr belastet.
(1) Ansprechpartner ist, wer sich stellvertretend für eine Einrichtung bei gutopia registriert. Jeder Ansprechpartner kann die Listung einer Einrichtung initiieren. In diesem Fall wird eine neue URL nach dem Muster www.gutopia.de/einrichtungsname für die individuelle Nutzung eingerichtet. Der Ansprechpartner hat dafür Sorge zu tragen, dass eine Bankverbindung des Spendenempfängers hinterlegt und regelmäßig ein aktueller Nachweis über die Steuerbegünstigung (z.B. Freistellungs- oder Feststellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes) übermittelt wird. Als Spendenempfänger kommen nur steuerbegünstigte Einrichtungen wie Schulen, Kitas, Universitäten, (Förder-)Vereine, Stiftungen oder sonstige Körperschaften des privaten Rechts und Körperschaften öffentlichen Rechts infrage, die nach ihrer Satzung und in ihrer tatsächlichen Geschäftsführung auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet sind und den Bestimmungen entsprechen, die die Voraussetzungen für Steuervergünstigungen enthalten. Zuwendungen an natürliche Personen bzw. auf deren Konten sind ausgeschlossen.
(2) Die Anmeldung bei gutopia.de und die Nutzung der Angebote sind unentgeltlich. gutopia verpflichtet sich, mindestens 80 % der tatsächlich von Shops, Dienstleistern und anderen Firmenkooperationspartnern erhaltenen Rückvergütungen, die Nutzer als Zuwendung für eine bestimmte Einrichtung vorgesehen haben, zu spenden. Ausgenommen hiervon sind Rückvergütungen, wo dies technisch, vertraglich oder rechtlich nicht möglich ist. Diese Spenden verwendet gutopia zur Deckung der eigenen Kosten.
(3) gutopia sammelt alle Gelder, die aus Charity-Käufen und Direktspenden zufließen, und wendet diese bis zu zwölf Mal im Kalenderjahr steuerbegünstigten Einrichtungen zu, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Die einzelne Einrichtung erhält eine Überweisung, sobald ein Zuwendungsbetrag von mindestens 200 Euro zur Verwendung bereit steht, mindestens jedoch einmal jährlich im November unabhängig von der Betragshöhe (ab 1,00 €). Voraussetzung ist das Vorliegen eines gültigen Nachweises der Einrichtung über ihren steuerbegünstigten Status. Die Einrichtung, der die Zuwendungen zufließen, entscheidet über die Verwendung der ihr von gutopia zugeflossenen Mittel.
(4) Die Kostendeckung von gutopia liegt vor, wenn bis zu 20% des Gesamtspendenaufkommens erreicht sind. Übersteigen die Spenden von gutopia die Kostendeckungsgrenze, verpflichtet sich gutopia, den darüber hinaus zur Verfügung stehenden Betrag an einzelne oder alle Spendenempfänger oder andere steuerbegünstigte Einrichtungen zu spenden oder zu stiften. Die Entscheidung über die Auswahl der Empfänger trifft gutopia.
(5) gutopia berechnet für Direktspenden keine eigenen Gebühren, übernimmt aber keine Transaktionskosten der Zahlungsanbieter. Die angebotenen Zahlungsarten und deren Kosten können auf gutopia.de/spenden/konditionen eingesehen werden.
(1) gutopia bemüht sich, einen jederzeit ordnungsgemäßen Betrieb von gutopia.de sicherzustellen. gutopia garantiert jedoch keine ununterbrochene Nutzbarkeit bzw. Erreichbarkeit des Internetportals. gutopia haftet auch nicht für technisch bedingte Übertragungsverzögerungen oder Ausfälle, die durch technische Störungen oder auch notwendige Wartungsarbeiten bedingt sind und zu einer vorübergehenden Nichterreichbarkeit von gutopia.de führen.
(2) gutopia haftet nicht für die Richtigkeit und den Inhalt der durch die von den Ansprechpartnern eingestellten Angaben. gutopia übernimmt keine Haftung für den eventuellen Missbrauch dieser Informationen.
(3) gutopia haftet nicht für die unbefugte Kenntniserlangung von Daten der Nutzer durch Dritte, z.B. durch einen unbefugten Zugriff von "Hackern" auf die Datenbank. gutopia haftet auch nicht für einen Missbrauch von Angaben und Informationen durch Dritte, welche die Nutzer selbst diesen Dritten zugänglich gemacht haben.
(4) gutopia haftet nicht für die von Spendenempfängern zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellten Inhalte. Dies gilt insbesondere für Fälle, in denen diese Inhalte gegen das geistige Eigentum (Markenrechte, Urheberrecht etc.) oder gegen Persönlichkeitsrechte Dritter verstoßen.
(5) gutopia leistet keine Gewähr und haftet nicht für die durch die Shops und Dienstleister angebotenen Waren und Dienstleistungen sowie für die Erfüllung der Verträge zwischen Nutzern und Shops sowie anderen Dienstleistern.
(6) gutopia haftet nicht für wirtschaftliche, körperliche oder immaterielle Schäden, die sich aus der Nutzung von gutopia.de ergeben, soweit der Schaden nicht nachweislich vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit von gutopia oder seiner Mitarbeiter verursacht wurde.
(7) gutopia ist jederzeit dazu berechtigt, unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzansprüche die Seite gutopia.de mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise einzustellen und sämtliche gespeicherte Daten der Nutzer im gesetzlichen Rahmen zu löschen. Eine Angabe von Gründen ist hierzu nicht erforderlich.
(8) Verlinkte Internetseiten werden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf die Einhaltung von rechtlichen Bestimmungen geprüft. gutopia hat jedoch keinen Einfluss auf die Inhalte von verlinkten Seiten. Insbesondere ist gutopia eine andauernde inhaltliche Kontrolle der verlinkten fremden Seiten nicht möglich. Sollten gutopia rechtswidrige Inhalte auf verlinkten fremden Seiten bekannt werden, werden diese Links unverzüglich entfernt.
(9) gutopia ermöglicht die Nutzung der Fundraising-Plattform mit den bei gutopia.de gelisteten Partner-Shop-Angeboten. gutopia kann nur tatsächlich erhaltene Rückvergütungen spenden. Es besteht kein Recht auf Weiterleitung der von den Partner-Shops nicht geleisteten Rückvergütungen.
(10) gutopia teilt den Ansprechpartnern, die sich stellvertretend für eine Einrichtung bei gutopia registriert haben, mindestens einmal pro Jahr den überwiesenen Spendenstand mit. Die Spenden werden in der Regel im vierten Quartal eines jeden Jahres überwiesen, sofern der Ansprechpartner eine Kontoverbindung hinterlegt hat und die Steuerbegünstigung des Spendenempfängers in Übereinstimmung mit den steuerbegünstigten Zielen von gutopia nachgewiesen wurde. Ein Anspruch auf die Einhaltung des Termins besteht nicht.
(11) Ist gutopia nach vollzogener Zuwendung an den Spendenempfänger zur Rückzahlung von Rückvergütungen an Shops oder Rückzahlung von Spenden verpflichtet, weil das zugrunde liegende Geschäft nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist und rückabgewickelt wird, ist gutopia berechtigt, den Rückzahlungsbetrag vom ursprünglich begünstigten Spendenempfänger zurückzufordern. Der Spendenempfänger ist in diesem Fall verpflichtet, die Spende an gutopia zurückzuerstatten.
(12) gutopia haftet nicht für entgangene Rückvergütungen, übernimmt keine Gewährleistung und gibt keine Zusicherungen ab, die sich auf Produkte oder die vertragliche Abwicklung im Zusammenhang mit Produkten eines Firmenkooperationspartners beziehen.
(13) Im Übrigen haftet gutopia nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz im Umfang vorhersehbarer und vertragstypischer Schäden.
(1) Der Ansprechpartner ist verantwortlich für den Inhalt seiner Anmeldung und für Informationen, die er bereitstellt. Er versichert, dass die von ihm eingestellten Daten der Wahrheit entsprechen. Bei Ansprechpartnern von Einrichtungen ist sicherzustellen, dass es sich beim Spendenempfänger um eine steuerbegünstigte Einrichtung handelt, die die gleichen steuerbegünstigten Zwecke wie gutopia verfolgt und die hinterlegten Kontodaten zum Spendenempfänger gehören. Die Angabe von privaten Kontoverbindungen ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann der Ansprechpartner für entstandene Schäden haftbar gemacht werden. Benutzername und Passwort sind vertraulich zu behandeln. Ansprechpartner werden in unregelmäßigen Abständen per E-Mail Informationen über Neuerungen, Veränderungen und Aktionen bei gutopia.de zugesandt. Der Zusendung dieser elektronischen Post kann nicht widersprochen werden, da dies zum ordnungsgemäßen Betrieb erforderlich ist. Im Falle eines Widerspruchs kann gutopia die Vertragsbeziehung zu dem Ansprechpartner kündigen (§ 2).
(2) Darüber hinaus hat der Ansprechpartner dafür Sorge zu tragen, dass die Steuerbegünstigung des Spendenempfängers nachgewiesen wird. Ohne diesen Nachweis erfolgt keine Überweisung der Spende. Wegen der eigenen Steuerbegünstigung ist gutopia verpflichtet, Spenden zeitnah zu verwenden. Daher kann bei fehlendem Nachweis das Spendenguthaben nicht länger als 2 Jahre nach Zufluss bei gutopia verbleiben. Liegt nach dieser Frist kein gültiger Nachweis über die Steuerbegünstigung vor, gilt dies als Verzicht des Ansprechpartners auf die Überweisung des Spendenguthabens; das Spendenguthaben fließt in diesem Fall in den allgemeinen Fördertopf, aus dem es von gutopia für steuerbegünstigte Zwecke zur Verfügung gestellt wird.
(3) Nutzer von gutopia.de dürfen keine Anstrengungen unternehmen, die Website zu manipulieren, zu schädigen oder missbräuchlich Informationen auszulesen, zu speichern, zu bearbeiten, zu verändern, weiterzuleiten oder auf sonstige Weise zu missbrauchen. Sie sind bei entsprechendem vorsätzlichen oder fahrlässigen widerrechtlichen Handeln gegenüber gutopia zum Ersatz daraus entstehender Schäden verpflichtet.
(4) Bevor Inhalte (z. B. Texte, Fotos, Videos etc.) auf gutopia veröffentlicht werden, hat der Nutzer sicherzustellen, dass diese keine gesetzlichen Bestimmungen verletzen, nicht gegen die guten Sitten verstoßen und keine Rechte Dritter beeinträchtigen. Er trägt die Verantwortung dafür, dass durch die Veröffentlichung auf seinem Profil keine Schutzrechte – wie etwa Marken-, Urheber-, Persönlichkeits-, Datenschutz- oder Jugendschutzrechte – verletzt werden. Um Unklarheiten zu vermeiden, wird betont, dass der Nutzer verpflichtet ist, vor der Veröffentlichung von Inhalten die erforderlichen rechtlichen Zustimmungen der betroffenen oder berechtigten Personen einzuholen, insbesondere von Fotografen sowie von abgebildeten oder genannten Personen.
(5) Shops, Dienstleister und andere Firmenkooperationspartner können sich bei gutopia registrieren und listen lassen. Sie verpflichten sich damit, zumindest auf Anfrage von Käufern den bei ihrer Listung angegebenen Rückvergütungsbetrag, der bei einem Vertragsabschluss mit einem Nutzer entsteht, an den von diesem bestimmten Spendenempfänger über gutopia.de zur Verfügung zu stellen.
(6) gutopia untersagt, gutopia.de mit anderen Internet-Seiten zu verlinken, die rechtswidrige und/oder jugendgefährdende Inhalte beinhalten.
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